Bürgschaftsbank Bremen

In Bremen unterstützt die Bürgschaftsbank Bremen Existenzgründer und Selbstständige dabei Kredite zu erhalten, wenn Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaftsbank Bremen bietet hierzu verschiedene Programme an.

Den Antrag auf eine Bürgschaft von der Bürgschaftsbank stellen Sie in der Regel über die jeweilige Hausbank.

Von
Chefredakteur

Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Bürgschaften in Bremen erhalten

Wenn Sie als Existenzgründer oder Unternehmer für einen Kredit der Bank nicht die erforderlichen Sicherheiten aufweisen, können Sie eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank beantragen. Es gibt in jedem Bundesland eine entsprechende Bürgschaftsbank. Die Bürgschaftsbank Bremen unterstützt Existenzgründer und Unternehmen in Bremen, die für einen Kredit von der Hausbank nicht genügend Sicherheiten vorweisen können.

Mit ihren verschiedenen Bürgschaftsangeboten will die Bürgschaftsbank Bremen wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben fördern. Neben Bürgschaften übernimmt die Bürgschaftsbank Bremen auch Beteiligungsgarantien. In diesem Zusammenhang arbeitet sie mit der Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft eng zusammen. Ziel der Bürgschaftsbank Bremen ist die Risikoentlastung der Kreditwirtschaft Bremen.

Die Bürgschaftsbank Bremen hat unter anderem folgende Angebote im Programm: 

Bürgschaft normales Verfahren

Die Bürgschaft nach einem normales Verfahren richtet sich an Existenzgründer und Unternehmen und stellt klassische Ausfallbürgschaften dar. In diesem Rahmen besichert die Bürgschaftsbank max. 750.000 € bzw. 80% der Kreditsumme. Dieses Bürgschaftsangebot wird über die Hausbank beantragt.

Bürgschaft vereinfachtes Verfahren

Bei der Ausfallbürgschaft mit einem vereinfachten Verfahren wird eine Bürgschaftshöhe von max. 250.000 € verbürgt. Anträge für Bürgschaften mit vereinfachten Verfahren werden ebenfalls bei der Hausbank gestellt.

Bürgschaft ohne Bank

Die Bürgschaft ohne Bank ist ein Angebot an Existenzgründer aller Branchen, die für die Finanzierung ihres Vorhabens noch keine Hausbank gefunden haben. Bestehende Unternehmen können ebenfalls gefördert werden. Der Antrag ist somit direkt an den Bürgschaftsbank Bremen zu stellen. Ziel dieses Bürgschaftsprogramms ist, Existenzgründern und Unternehmen mit Kreditbedarf den Zugang zu Hausbanken zu erleichtern. Verbürgt werden Kredite aller Art, beispielsweise Investitions- oder Betriebsmittelkredite. Darlehen für Sanierungen sind jedoch von der Bürgschaft ohne Bank ausgeschlossen. Anträge für Bürgschaften ohne Bank können bis zu einem Kreditbedarf von 100.000 € gestellt werden. 

Neben der Bürgschaftsbank Bremen vergibt auch die Bremer Aufbaubank Bürgschaften an Existenzgründer und Unternehmen. Suchen Sie in unserer Kapitalgeber- und Förderdatenbank nach ihrem passenden Bürgschaftsangebot in Bremen.

Kontakt zur Bürgschaftsbank Bremen

Bürgschaftsbank Bremen GmBH
Langenstraße 6-8
28195 Bremen
Telefon: 0421-33 52 33
Telefax: 0421-33 52 35 5
E-Mail: infowhatever@buergschaftsbank-bremen.de
www.buergschaftsbank-bremen.de

Tipp

Die Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbank Bremen sowie weitere, alternative Anlaufstellen für Bürgschaften in Bremen finden Sie in unserer Kapitalgeber- und Förderdatenbank.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.