Förderung durch das LFI Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vergibt Fördermittel für Existenzgründer und Selbstständige in Mecklenburg-Vorpommern. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Programme des LFI vor. Den Antrag auf Fördermittel von dem LFI stellen Sie in der Regel über Ihre Hausbank. Neben dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern können Sie auch Fördermittel bei der KfW beantragen.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

Fördermittel von dem LFI Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) ist neben der bundesweit aktiven KfW der Ansprechpartner für Wirtschaftsförderung und bietet in dieser Funktion eine Reihe an Fördermitteln für Existenzgründer und bestehende Unternehmen. Ferner engagiert sich das LFI im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter anderem in den Bereichen Arbeits-, Bildungs- und Qualifizierungsförderung sowie Infrastruktur-, Wohnungsbau- und Sportförderung. Das LFI bietet Unterstützung von der ersten Überblicksberatung bis hin zur individuellen Abstimmung eines Förderkonzepts im eigenen Haus.

Das LFI ist ein rechtlich unselbstständiger Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank(NORD/LB). Ihre Aufgaben nimmt das LFI organisatorisch und personell eigenständig wahr, hat jedoch die Möglichkeit auf Ressourcen der NORD/LB zurückzugreifen. Zudem unterstützt das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern den zentralen Verwalter des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. 

Für Existenzgründer und junge Unternehmen sind bei dem Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern unter anderen folgende Fördermittel interessant:

GA-Ergänzungsfinanzierungsprogramm

Dieses Fördermittel des LFI richtet sich an Existenzgründer und bestehende Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, die ihre Produkte oder Leistungen überwiegend überregional absetzen, zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft. Einige Branchen wie das Baugewerbe oder Transport- oder Lagergewerbe sind von dem Fördermittel des LFI ausgeschlossen. Das Kreditvolumen kann max. 50% der förderfähigen Ausgaben umfassen und liegt demnach zwischen 20.000 € und 5 Mio. € mit einer Laufzeit von max. 20 Jahren (bis zu 5 Jahre tilgungsfrei). Die Zinsbindung für das Darlehen des LFI beträgt höchstens 10 Jahre. Zu den förderfähigen Ausgaben gehören die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Anträge werden direkt bei dem LFI gestellt.

Kleindarlehensprogramm für KMU

Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler aus Mecklenburg-Vorpommern, die die gültige EU-Definition für KMU erfüllen, können mit Hilfe dieses Kredits des LFI Investitionen, Beteiligungen oder Betriebsmittel finanzieren. Zudem sieht das LFI mit diesem Fördermittel vor, Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu fördern. Einige Branchen sind von dieser Förderung des LFI ausgeschlossen. Das Fördervolumen des Kleindarlehensprogramm bemisst das LFI zwischen 20.000 € und 200.000 €. Investitionsdarlehen haben eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren mit 10 Jahren Zinsbindung. Betriebsmitteldarlehen des LFI laufen bis zu 8 Jahren mit durchgängiger Zinsbindung. Zudem können max. 2 tilgungsfreie Jahre beantragt werden. Fördermittel des Landes, des Bundes oder der EU sind vorrangig vor dem Kleindarlehensprogramm für KMU in Anspruch zu nehmen. Eine Förderung durch die LFI kann nur erfolgen, wenn eine Geschäftsbank nicht bereit ist, das Vorhaben in entsprechender Form und Umfang zu finanzieren. Anträge gibt es direkt bei dem LFI.

Zwischenfinanzierungsprogramm der GA

Dieses Fördermittel des LFI dient in Form eines Darlehens der Zwischenfinanzierung von bewilligten GA-Zuschüssen für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft sowie für kommunale und sonstige öffentliche oder private Infrastrukturmaßnahmen. Der Umfang und die Laufzeit des Darlehens richten sich nach der GA-Bewilligung. Bei Krediten für Unternehmen oder natürliche Personen entrichtet der Antragssteller zusätzlich zu den Zinsen eine Bearbeitungsgebühr  an das LFI in Höhe von einem Prozent der bewilligten Darlehenssumme. Diese entfällt, wenn kein Abschluss eines Darlehensvertrags mit dem LFI zustande kommt.

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern bietet viele weitere Finanzierungsprogramme für Unternehmen im Bereich der Wirtschaftsförderung unter anderem Mikrodarlehen für Existenzgründer. Außerdem ist das Existenzgründertelefon des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem LFI angesiedelt.

In unserer Kapitalgeberdatenbank finden Sie alle Informationen rund um die Förderprogramme und Fördermittel des Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern und viele weitere Finanzierungsmöglichkeiten.

Kontakt Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

  • Landesförderinstitut M-V
    Werkstraße 213
    19061 Schwerin
    Telefon: 0385.63 63 0
  • Gründertelefon 0180-12 34 12 3
Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.