Geförderte Existenzgründerberatung: Gründercoaching

Mit einem staatlich geförderten Gründercoaching erhalten Sie Zuschüsse für eine Beratung bei Ihrer Existenzgründung. Von den Beratungskosten werden bis zu 80% vor der Existenzgründung und bis zu 75% nach der Gründung - aus der Arbeitslosigkeit sogar bis zu 90%! - für Sie übernommen. Ihr Eigenanteil beträgt damit im günstigsten Fall 10 % der Beratungskosten.

Ein Gründercoaching hilft Ihnen die Erfolgschancen Ihrer Gründung zu steigern. Damit Sie die Zuschüsse erhalten können, muss Ihr Gründercoach für das Programm zugelassen sein. Wir von Für-Gründer.de vermitteln Ihnen gerne einen passenden Coach für ein unverbindliches Erstgespräch: füllen Sie dazu einfach das nachfolgende Formular aus!

Warum Sie das Gründercoaching nutzen sollten

Die ersten drei Jahre sind bei einer Existenzgründung die kritischste Zeit. Laut KfW Gründungsmonitor scheitert fast jede dritte Existenzgründung in diesem Zeitraum.  Zu den vier Hauptursachen für das vorzeitige Aus zählen Informationsdefizite, Qualifikations- und Planungsmängel sowie Finanzierungsprobleme. Interessant ist, dass die ersten drei Gründe für das Scheitern mit einer unzureichenden Vorbereitung der Existenzgründung zusammenhängen. Auch Finanzierungsschwierigkeiten haben oft mit einer mangelhaften Planung zu tun. Dementsprechend wichtig ist es, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit Sie gut vorbereitet die ersten drei Geschäftsjahre in Angriff nehmen können. Empirische Studien belegen, dass Sie mit einem Gründercoaching die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihrer Existenzgründung von 70% auf etwa 90% steigern können!

Profitieren Sie von der Förderung (bis zu 90%)!

Mit Förderprogrammen können die Kosten für eine Existenzgründungsberatung deutlich gesenkt werden. Die Programme bieten Zuschüsse zu den Honoraren, sodass Ihr Eigenanteil reduziert wird.

  • Gründercoaching VOR der Gründung
    Förderung je nach Bundesland bis zu 80 % der Kosten - der Eigenanteil sinkt auf bis zu 20 %
  • Gründercoaching NACH der Gründung
    Förderung bundesweit bis zu 75 % bis 5 Jahre nach der Gründung
  • Für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit
    Förderung bundesweit bis zu 90 % der Kosten innerhalb des ersten Jahres - Eigenanteil von 10 %
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Wie Sie den passenden Berater finden

Damit Sie die Zuschüsse nutzen können, muss Ihr Berater für das jeweilige Programm - bspw. das KfW Gründercoaching - zugelassen sein. Wir verfügen in unserem Netzwerk über zahlreiche Berater, die die Programme nutzen dürfen.

Gerne vermitteln wir Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch mit dem für Sie passenden Berater - füllen Sie einfach das nachfolgende Formular aus oder rufen Sie uns an - wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Wir finden für Sie den richtigen Gründercoach – kostenlos!

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Die Förderprogramme im Detail

Nachfolgend finden Sie weitere Details zu den Förderprogrammen für die Existenzgründungsberatung sowie speziell zum KfW Gründercoaching.


Gründercoaching VOR der Existenzgründung

Wenn Sie noch nicht gegründet haben und Sie Unterstützung bei Themen wie Marktanalyse, Strategie, Marketing, Finanzen und Organisation benötigen, steht Ihnen eine Existenzgründungsberatung vor der Gründung zur Verfügung. Die Beratung wird dabei vom jeweiligen Bundesland gefördert:

  • Das maximal zulässige Nettoberaterhonorar liegt zwischen 3.000 und 8.000 € und wird mit bis zu 80% gefördert.
  • Bei einer Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wird die Beratungsleistung mit bis zu 90% gefördert. Erkundigen Sie hier zuerst über die Konditionen in Ihrem Bundesland.

Achten Sie auch hier bei der Wahl Ihres Beraters, dass dieser bei der KfW zugelassen ist. Einzelne Bundesländer fördern auch nach der Gründung Beratungsleistungen. Vergleichen Sie die Konditionen des jeweiligen Bundeslands mit dem Angebot der KfW.

NACH der Gründung: KfW Gründercoaching

Wenn Sie Ihre Tätigkeit bereits aufgenommen haben, so können Sie bis 5 Jahre nach der Gründung die Förderung aus dem KfW Gründercoaching Deutschland in Anspruch nehmen.

Bei der Förderung durch das KfW Gründercoaching handelt es sich um einen Zuschuss zu den Beratungskosten, die Ihnen durch einen Gründercoach entstehen. Die Konditionen des Kfw Gründercoachings im Überblick:

  • Die Obergrenze für das Beratungshonorar liegt bei 6.000 €
  • 50% Zuschuss für das KfW Gründercoaching in den alten Bundesländer, in den neuen Bundesländern steigt der Zuschuss auf bis zu 75 %.
  • Bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit kann ein Zuschus von 90 % erfolgen. Allerdings dürfen Sie hier nur ein Gesamthonorar von 4.000 € ausschöpfen.
  • Der maximal zulässige Tagessatz des Beraters beim KfW Gründercoaching liegt bei 800 €.

Damit Sie das KfW Gründercoaching nutzen können, muss Ihr Berater für das Coaching zugelassen sein. Klären Sie dies im Vorfeld mit dem Berater ab!

Was beinhaltet das KfW Gründercoaching?

Profitieren Sie von dem staatlich geförderten Gründercoaching und nutzen Sie die Beratung, um Ihr Unternehmen noch besser auf die Zukunft vorzubereiten. Im Rahmen des Gründercoachings unterstützt Sie dabei ein erfahrener Berater in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Nicht gefördert werden operative Tätigkeiten wie z.B.  eine Website erstellen, die Steuererklärung ausfüllen etc.

Worauf sollten Sie beim KfW Gründercoaching achten?

Sinnvoll ist ein Gründercoaching in der Regel nach einem Jahr operativer Geschäftstätigkeit, da sich dann oft schon die ersten kritischen Bereiche und ggf. Schwachstellen offenbaren. Ein erfahrener Gründercoach kann Ihnen dann helfen, Ihr Unternehmen zu optimieren und es wettbewerbsfähiger zu machen, um es so wieder auf den „richtigen“ Weg zu bringen.

Bei der Wahl Ihres Beraters für das Gründercoaching sollten Sie darauf achten, dass

  1. die Chemie zwischen Ihnen stimmt und Sie dem Berater vertrauen
  2. der Berater bei der KfW gelistet und zugelassen ist für das Gründercoaching Deutschland
  3. der Berater die fachlichen Fähigkeiten mitbringt und idealerweise Ihre Branche kennt bzw. sich in dem von Ihnen gewünschten Fachgebiet auskennt (hilfreich sind z.B. Referenzen).

Bei der KfW sind fast 12.000 Berater gelistet, die aber nicht alle aktiv und geeignet für das Gründercoaching Deutschland sind. Insofern ist es nicht ganz einfach, den richtigen Berater für Ihr Gründercoaching zu finden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, in unserer Beraterbörse nach einem Gründercoach in Ihrer Region zu suchen. Die Berater, die in unserer Beraterbörse gelistet sind, haben sich auf Existenzgründer spezialisiert und können Ihnen in Bezug auf das Gründercoaching weiterhelfen.

Ablauf des KfW Gründercoachings

Nachdem Sie einen Gründercoach ausgewählt haben, der für das Gründercoaching bei der KfW gelistet und zugelassen ist, füllen Sie in der Regel  das jeweilige Antragsformular zusammen mit Ihrem Gründercoach aus. Auf dem Antragsformular für das Gründercoaching formulieren Sie welche Anforderungen Sie an die Beratung haben und was die Inhalte der Coachingmaßnahme sind. Den Antrag für das Gründercoaching schicken Sie dann an den regionalen Ansprechpartner (z.B. die IHK in Ihrer Nähe). Wenn Sie die Zusage erhalten (normalerweise wird auch angegeben wie viele Beratertage bezuschusst werden und bis wann die Beratung abgeschlossen sein muss), können Sie den Vertrag mit Ihrem Gründercoach abschließen und Sie können die Problemstellungen gemeinsam angehen. Nach Abschluss der Beratung reichen Sie dann die Rechnung für das Gründercoaching ein.

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Beratungszuschuss

Nutzen Sie für Ihre Gründung Zuschüsse vom Staat. Bei der Beratung durch einen Gründercoach zahlen Sie so nur einen Teil des Honorars.

Vor der Gründung

Die Bundesländer haben eigene Programme für den Zuschuss zur Gründungsberatung.

Beispiel für ein Gründercoaching in Bremen

  • Zuschuss 80%, Eigenanteil 20%
  • Honorar 700 € /Tag, max. 4 Tage
  • Bei 2.800 € Beratungshonorar:
    2.800 € * 20% = 560 € Eigenanteil
Nach der Gründung

Das KfW Gründercoaching ermöglicht Zuschüsse für den Gründercoach bis 5 Jahre nach der Gründung.

Beispiel für Gründercoaching in Sachsen

  • Neues Bundeland = 25% Eigenanteil
  • Bei 6.000 € Beratungshonorar:
    6.000 € * 25% = 1.500 € Eigenanteil
Schritte zur Förderung

Für die Förderung durch das KfW Gründercoaching gehen Sie wie folgt vor:

1. Formular an Für-Gründer.de ausfüllen

2. Vorschlag für einen Gründercoach erhalten

3. Beratungsleistung vereinbaren

4. Antrag einreichen

5. Vertragsabschluss

6. Beratung

7. Rechnung einreichen

Für Fragen

René Klein von Für-Gründer.de

Tel. 069 48 00 48 02 oder per

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