Limited (Ltd.) gründen: Rechtsform für Unternehmen

Existenzgründer in Deutschland können auch die Rechtsform der englischen Limited oder kurz Ltd. wählen. Die Ltd. zählt ebenfalls zu den Kapitalgesellschaften aber anders als bei der GmbH ist das Mindeststartkapital sehr gering. Als Alternative zur Ltd. besteht in Deutschland die Unternehmergesellschaft UG.

Limited gründen: Erfahren Sie, mit welchen Formalitäten die Gründung der Ltd. verbunden ist.

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Chefredakteur: René Klein
Für-Gründer.de Redaktion

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.

  | Ltd - die englische Limited gründen

Die englische Limited war in der Vergangenheit aufgrund der Haftungsbeschränkung und dem geringen Startkapital in Höhe von einem britischen Pfund als Alternative zur GmbH interessant. Noch heute ist die Limited bei Existenzgründern beliebt, da sie eine flexible, internationale Kapitalgesellschaft ermöglicht, bei der die Gesellschafter nur in Höhe ihrer Einlage haften.

Mit Einführung der Unternehmergesellschaft (UG) besteht nun eine ähnliche, deutsche Rechtsform. Im Folgenden soll auf wesentliche Punkte hingewiesen werden, die Sie beachten müssen, wenn Sie eine Limited gründen.

Eine Limited gründen

  • Wenn Sie eine Limited gründen, ist anders als bei der GmbH keine notarielle Beglaubigung nötig.
  • Wenn Sie eine Limited gründen, hat zunächst eine Anmeldung der Limited beim englischen Unternehmensregister zu erfolgen. Dafür muss eine Büroadresse in England bestehen. Die Anmeldung der Ltd. übernehmen darauf spezialisierte Dienstleister für eine jährliche Gebühr, die mehrere hundert Euro im Jahr beträgt.
  • Wenn Sie als Deutscher eine Limited gründen mit dem Firmensitz oder mit Niederlassungen in Deutschland, bestehen zusätzliche Anmeldepflichten wie die Handelsregisteranmeldung mit einer notariellen Beglaubigung und die Gewerbeanmeldung.
  • Wenn Sie eine Limited gründen, kann der Name der Gesellschaft grundsätzlich frei gewählt werden, er muss aber das Wort "limited" einschließen.

  | Steuern, Rechte und Organe

  • Organe der Limited sind: Direktor, Gesellschafterversammlung, Company Secretary
  • Jahresabschlüsse sind nach englischem Recht zu erstellen, die gegebenenfalls mit einem Testat durch Wirtschaftsprüfer zu versehen sind. Verstöße gegen Veröffentlichungspflichten werden streng geahndet. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen sollten Anwälte vor Ort beauftragt werden.
  • Wenn Sie eine Limited gründen, die ausschließlich in Deutschland tätig ist, zahlen Sie hier Ihre Steuern.
  • Mit Sitz der Limited in Deutschland entstehen auch die üblichen IHK-Beiträge.

Man sollte es sich also reichlich überlegen, ob die Limited für die eigene Gründung die passende Rechtsform darstellt. Weitere Informationen, wie Sie eine Limited gründen, finden Sie nachfolgend in einer Präsentation unseres Förderers GO AHEAD.

  | Vor- und Nachteile

Eine englische Limited zu gründen ist für viele deutsche Existenzgründer eine beliebte Alternative, weil die Gründung einer Limited einfacher und wesentlich kostengünstiger scheint als beispielsweise die Gründung einer GmbH. Doch welche Vor- und Nachteile bietet die Gründung einer Limited wirklich?

  • Wenn Sie eine Limited gründen, wird ein Gesellschaftsvertrag in einfacher Schriftform ohne notarielle Beglaubigung benötigt – ein Kostenvorteil für Existenzgründer. Jedoch muss dieser Gesellschaftsvertrag nach englischem Recht und in englischer Sprache geschlossen werden. Dies kann eine Rechtsberatung notwendig machen, die neue Kosten verursacht.
  • Ein wesentlicher Vorteil für Unternehmer, die eine Limited gründen, besteht darin, dass zur Gründung nur ein Mindestkapital von einem Pfund erforderlich ist. Dieser Vorteil erscheint umso beachtlicher, wenn man sich vor Augen hält, dass die Gründung einer GmbH ein Mindestkapital in Höhe von 25.000 € voraussetzt.
  • Der Vorteil des niedrigeren Mindestkapitals, von dem Sie profitieren, wenn Sie eine englische Limited gründen, kann sich jedoch negativ auf die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens gegenüber Kreditinstituten und Lieferanten auswirken. Hier spielt auch die zum Teil fehlende Akzeptanz der Rechtsform Limited in Deutschland eine wesentliche Rolle.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil für Unternehmer, die eine Limited gründen, ist die kurze Gründungsdauer, die in der Regel nicht länger als 10 Werktage beansprucht.  Die Gründung einer GmbH hingegen kann sich bis zu drei Monaten hinziehen.
  • Ein Vorteil, den die Limited mit der GmbH teilt, ist, dass die Funktionen des Geschäftsführers und Gesellschafters von ein und derselben Person besetzt werden können. Zudem haften die Gesellschafter beider Rechtsformen mit ihrem Gesellschaftskapital. Da das einbezahlte Eigenkapital bei der Limited jedoch sehr gering sein kann, bietet die Limited aus Unternehmersicht an dieser Stelle einen weiteren Vorteil.
  • Ein Nachteil für Unternehmer, die eine Limited gründen, besteht in den strengen englischen Publizitätspflichten wie die Erstellung des Jahresabschluss und des Geschäftsberichts in englischer Sprache. Ein Verstoß gegen diese Pflichten wird mit hohen Geldstrafen und gegebenenfalls sogar mit der Löschung aus dem Register bestraft. 
  • Ein weitere Nachteil für Gründer einer Limited sind die jährlich anfallenden Kosten für die Vertretung und Postadresse der Limited in England.

Bei der Wahl der Rechtsform bedarf es letztlich eine Abwägung verschiedener Aspekte. Zwar scheint die Gründung einer Limited schnell, kostengünstig und unbürokratisch, jedoch dürfen dabei nicht die zahlreichen Pflichten und Kosten außer Acht gelassen werden, die nach der Gründung einer Limited nach englischem Recht anfallen. Wenn Sie eine Limited gründen, müssen Sie stetig als Unternehmer ein Spagat zwischen zwei Rechtssystemen schlagen.

  | Weitere Rechtsformen für die Gründung

Neben der englischen Limited können Sie auch andere Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften gründen. Nutzen Sie doch auch den Rechtsformvergleich, um die für Sie passende Rechtsform zu finden.

Chefredakteur: René Klein

René Klein verantwortet als Chefredakteur seit über 10 Jahren die Inhalte auf dem Portal und aller Publikationen von Für-Gründer.de. Er ist regelmäßig Gesprächspartner in anderen Medien und verfasst zahlreiche externe Fachbeiträge zu Gründungsthemen. Vor seiner Zeit als Chefredakteur und Mitgründer von Für-Gründer.de hat er börsennotierte Unternehmen im Bereich Finanzmarktkommunikation beraten.